Personal Trainer Carsten Siegfried

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

§ 1 Vertragsgegenstand / Personal Training

  1. Die folgenden, verbindlichen Vereinbarungen gelten für alle künftigen Trainingseinheiten zwischen dem Kunden und dem Personal Trainer Carsten Siegfried (im Folgenden Personal Trainer genannt), unabhängig davon, ob diese in einem Studio, im Freien, zu Hause oder in einer sonstigen Sportanlage absolviert werden, sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen wird.
  2. Der Kunde akzeptiert diese AGB mit Erwerb einer Trainingseinheit.
  3. Der Personal Trainer verpflichtet sich den Kunden im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsbetreuung individuell zu beraten und zu betreuen.
  4. Die Trainingseinheiten können nur durch den Kunden persönlich in Anspruch genommen werden, sofern keine anderweitige Abmachung besteht.
  5. Eine Trainingseinheit beträgt in der Regel ca. 30 Minuten, wobei die Dauer der Trainingseinheit auch in geringem Umfang davon abweichen kann. Art, Umfang und der Ort jeder Trainingseinheit werden mit dem Kunden abgesprochen. Mögliche Trainingsinhalte und -ziele werden vorab in einem Beratungsgespräch mit dem Kunden abgestimmt.
  6. Vor Beginn des Personal Trainings wird ein Fitness-Check durch den Personal Trainer durchgeführt. Der Personal Trainer behält es sich vor, je nach Ergebnis des Fitness-Check, die Durchführung eines Personal-Trainings abzulehnen.
    Der Kunde verpflichtet sich alle Fragen zum bisherigen und derzeitigen Gesundheitszustand sowie zu den Lebensumständen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Alle Änderungen sind dem Personal Trainer umgehend und vollständig mitzuteilen.
  7. Der Kunde versichert sportgesund zu sein. Er hat sich bei einem Arzt seines Gesundheitszustandes versichert. Er verpflichtet sich, sich in regelmäßigen Abständen im Hinblick auf seine Sporttauglichkeit ärztlich untersuchen zu lassen. Jede Erkrankung, Schmerz, Schwindel, Unwohlsein etc. teilt er dem Personal Trainer unverzüglich mit. Der Empfehlung des Personal Trainers, einen Arzt zu Rate zu ziehen, wird er unbedingt Folge leisten. Die Durchführung weiterer Trainingseinheiten kann seitens des Personal Trainers hiervon abhängig gemacht werden.
    Der Kunde versichert weiterhin, dass ihm keine Umstände bekannt sind, welche ein Training ausschließen könnten (Bsp. Krankheiten, Verletzungen, Einnahme von Medikamenten usw.)

§ 2 Terminvereinbarung / Stornierung

  1. Jegliche Trainingseinheiten müssen individuell und konkret zwischen dem Kunden und dem Personal Trainer vereinbart werden.
  2. Terminänderungen und Terminabsagen seitens des Kunden sind bis zu 24 Stunden vor Beginn der vereinbarten Trainingseinheit möglich, ohne dass dem Kunden hierfür die Trainingseinheit berechnet wird.
    Sind dem Personal Trainer bereits Kosten (Fahrtkosten bzw. Buchungskosten etc.) für die Trainingseinheit entstanden, ersetzt der Kunde diese Kosten.
  3. Sagt der Kunde innerhalb von 24 Stunden vor Beginn der Trainingseinheit aus einem nicht vom Personal Trainer zu vertretenden Grund die Trainingseinheit ab, oder verschiebt diese, wird die Trainingseinheit voll berechnet.
    Sind dem Personal Trainer bereits Kosten (Fahrtkosten bzw. Buchungskosten etc.) für die Trainingseinheit entstanden, ersetzt der Kunde diese Kosten.
  4. Wird eine Trainingseinheit im Voraus wegen Krankheit des Kunden abgesagt, kann diese innerhalb von 6 Wochen nach Ende der Krankheit und Vereinbarung eines entsprechenden Trainingstermins nachgeholt werden.
    Bereits für die Trainingseinheit entstandene Kosten (Fahrtkosten bzw. Buchungskosten etc.), hat der Kunde zu tragen.
  5. Kann eine Trainingseinheit aufgrund beidseitig nicht zu vertretender Umstände unmöglich sein (Wetter etc.) kann der Leistungsort, -zeit nach Rücksprache mit dem Kunden, in beidseitigem Einverständnis geändert bzw. verschoben werden.

§ 3 Dauer / Kosten

  1. Die Abrechnung erfolgt in Trainingseinheiten, wie in der Auftragsbestätigung vereinbart.
    Eine Trainingseinheit beträgt, sofern keine anderweitige Vereinbarung besteht, ca. 30 Minuten.
    Ab 15 km einfache Anfahrt wird für jeden weiteren Kilometer eine Kilometerpauschale von 30 Cent pro gefahrenem Kilometer zuzüglich MwSt. erhoben.
    Bei Abbruch der Trainingseinheit auf Wunsch des Kunden, besteht kein Anspruch des Kunden auf Rückerstattung der Kosten oder Zeitgutschrift.
  2. Die Kosten für eine Trainingseinheit können der jeweils aktuellen Preisliste bzw. der Auftragsbestätigung entnommen werden.
    Änderungen der Preisgestaltung bleiben dem Personal Trainer vorbehalten.
  3. Entstehen für die Durchführung der Trainingseinheit weitere Kosten (Buchung, Eintrittsgelder etc.) so sind diese Kosten, nach vorherigem Hinweis durch den Personal Trainer, vom Kunden zu tragen.
  4. Die Kosten für einen Arzt/Physiotherapeuten/Ernährungsberater o.ä., die zur ganzheitlichen Betreuung konsultiert werden, übernimmt der Kunde selbst.
  5. Trainingsauswertungen, Trainingspläne für Folgezeiten, spezielle Trainingsprogramme etc. sind nicht in den Kosten der Trainingseinheit enthalten. Diese werden auf Wunsch des Kunden erstellt und gesondert berechnet.

§ 4 Zahlungsbedingungen

  1. Der Kunde erhält vom Personal Trainer eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer, welche vor Beginn der Leistungserbringung, spätestens 14 Tage nach Erhalt, zu begleichen ist. Solange die Rechnung nicht beglichen ist, besteht kein Anspruch auf weitere Leistungserbringung.
    Der Rechnungsbetrag ist ab Verzug gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu verzinsen.
  2. Die Rechnungsbeträge sind bar oder unter Angabe von Rechnungsnummer und Kundenname auf das auf der Rechnung aufgeführte Konto zu überweisen
  3. Erwirbt der Personal Trainer im Auftrag des Kunden Produkte (Bsp. Sportartikel etc.), so bleiben diese bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung des Kunden Eigentum des Personal Trainers.

§ 5 Haftung

  1. Die Teilnahme an den Trainingseinheiten erfolgt für den Kunden auf eigene Gefahr.
    Der Personal Trainer schließt gegenüber dem Kunden jegliche Haftung für einen Personen- und / oder Sachschaden aus, der nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung auch etwaiger Erfüllungsgehilfen beruht.
  2. Eine zusätzliche Haftungsausschlusserklärung ist vom Kunden vor der ersten Trainingseinheit zu unterschreiben und dem Personal Trainer auszuhändigen. Diese Erklärung gilt als Gegenstand der vertraglichen Vereinbarung. Diese Erklärung behält auch für folgende Auftragsbestätigungen ihre Gültigkeit.
  3. Alle Empfehlungen von Kooperationspartnern seitens des Personal Trainers sind unverbindlich. Die Haftung für etwaige Schäden, die durch Kooperationspartner des Personal Trainers entstehen, ist ausgeschlossen.
    Nimmt der Kunde die Leistungen von Kooperationspartnern oder anderen, vom Personal Trainer vermittelten Firmen oder Personen in Anspruch, tut er dies auf eigene Verantwortung. Der Personal Trainer übernimmt keine Gewährleistung für Waren und Leistungen, die der Kunde von diesen Kooperationspartnern erhält.
  4. Der Personal Trainer haftet über die Erbringung der geschuldeten Leistung hinaus nicht für eine etwaige Nichterreichung des vom Kunden mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks / Ziels.
  5. Der Kunde versichert sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Personal Trainings auftreten können. Gleiches gilt für den Weg von und zum Trainingsort.

§ 6 Ersatzansprüche

  1. Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage des Personal Trainers, welche dieser nicht zu vertreten hat, können keine Ersatzansprüche seitens des Kunden geltend gemacht werden. Bereits gezahlte Trainingseinheiten werden gutgeschrieben.

§ 7 Allgemeines

  1. Der Personal Trainer ist berechtigt die laufende und alle zukünftigen Trainingseinheit abzubrechen bzw. abzusagen, sobald Doping oder Missbrauch von Medikamenten des Kunden bekannt werden. Der Kunde hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen.
  2. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass eine risikolose Körperfettmessung und elektronische Pulskontrolle nur gewährleistet werden kann, wenn sich keine Implantate mit elektronischen Bauteilen (Bsp. Herzschrittmacher) im Körper befinden.
    Invasive Messverfahren werden vom Personal Trainer nicht durchgeführt.

§ 8 Datenschutz

  1. Die personenbezogenen Daten des Kunden werden vom Personal Trainer gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung des vorgenannten Leistungsgegenstandes verwendet.
    Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.

§ 9 Geheimhaltung

  1. Der Kunde verpflichtet sich, über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Personal Trainers Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.
  2. Der Personal Trainer hat über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Trainings- und Betreuungsmaßnahmen bekannt gewordenen Informationen des Kunden Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbahrung hinaus.

§ 10 Workshops

  1. Die Anmeldung zu den Workshops hat schriftlich (per Post, Fax oder Email) zu erfolgen.
    Eine Stornierung muss schriftlich erfolgen. Bei einer Stornierung innerhalb von weniger als 24 Stunden vor Seminartermin (Maßgeblich ist der Eingang der Stornierungserklärung des Kunden beim Personal Trainer) wird die volle Workshopgebühr fällig.
  2. Die Teilnahme an dem Workshop erfolgt auf eigene Gefahr. Für Personen- und Sachschäden wird eine Haftung seitens des Personal Trainers ausgeschlossen, es sei denn, dem Personal Trainer ist ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorzuwerfen.
  3. Der Personal Trainer behält sich vor, Änderungen der ausgeschriebenen Termine sowie Änderungen des Programm-, und Zeitablaufs sowie der Referenten vorzunehmen.
    Weiterhin behält sich der Personal Trainer die ersatzlose Streichung von Workshops bei zu geringer Teilnehmerzahl vor.
    Die Teilnehmer werden im Falle von Terminabsagen rechtzeitig, bis spätestens 24 Stunden vor Workshopbeginn von der Absage in Kenntnis gesetzt.
    Bei einem Ausfall ist der Teilnehmer unverzüglich von dem Personal Trainer zu informieren. Bereits geleistete Zahlungen werden zurückerstattet.

§ 11 Urheberrechte/ Veröffentlichungen

  1. Das Urheberrecht sämtlicher Veröffentlichungen (auch Trainingspläne, Workshopunterlagen etc.) des Personal Trainers liegt ausschließlich bei diesem. Die weitere Nutzung jedweder Art, insbesondere Vervielfältigungen oder Weitergabe an Dritte, bedürfen der schriftlichen Genehmigung durch den Personal Trainer.
    Zuwiderhandlungen werden in jedem Einzelfall mit einer Konventionalstrafe in Höhe von 2.000,00 € verfolgt. Weiterreichende Ersatzansprüche werden hierdurch nicht berührt.
  2. Durch Anerkennung dieser AGB gibt der Kunde sein Einverständnis, dass Foto- und Filmaufnahmen die während der Trainingseinheiten entstehen ohne Vergütung zeitlich und räumlich uneingeschränkt in audiovisuellen Medien oder Printmedien benutzt werden dürfen.

§ 12 Sonstige Vereinbarungen

  1. Beide Parteien erkennen Absprachen und Vereinbarungen zur Buchung von Trainingseinheiten als verbindlich an, sofern diese beiderseitig bestätigt wurden. Dies gilt für alle verwendeten Kommunikationsmittel wie Telefon, SMS, Fax oder E-Mail.
  2. Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich keinesfalls negativ über die Person bzw. Produkte oder Dienstleistungen des anderen äußern oder dessen Ruf und Prestige beeinträchtigen.

§ 13 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nicht anders bestimmt ist, der Schriftform, sonst sind sie unwirksam.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
    An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung der Parteien möglichst nahe kommt, welche die Parteien mir der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für den Fall, dass sich der Vertrag als Lückenhaft erweist.
  3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.